EinäscherungDie Genehmigung zur Einäscherung wird erteilt wenn: a) der Verstorbene zu Lebzeiten diesen Wunsch handschriftlich mit Ort, Datum und Unterschrift versehen, festgelegt hat. b) der Auftraggeber der Bestattung das vorgeschriebene Formular unterschreibt.
Die Genehmigung zur Einäscherung wird vom Gesundheitsamt des Einäscherungsortes erteilt, der Antrag wird von uns an das Amt weitergeleitet.
Der festverschlossene Sarg gelangt mit den bekleideten Verstorbenen, der Ausstattung des Sarges und den evtl. von Ihnen hineingelegten persönlichen Dingen zur Einäscherung.
Die Einäscherung wird durch Angestellte der städtischen Friedhofsverwaltung durchgeführt, wobei die Kontrollmaßnahmen so gründlich sind, dass eine Verwechslung ausgeschlossen ist.
Jeder Verstorbene wird seperat eingeäschert.
Bei den städtischen Friedhöfen wird die Aschenkapsel von einen Mitarbeiter des Umweltbetriebes Bremen zum Urnenraum des Friedhofes überführt und dort bis zur Beisetzung verwahrt. Bei kirchlichen Friedhöfen wird die Aschenkapsel von einem Mitarbeiter unseres Hauses zu unserem Institut überführt und dort bis zur Beisetzung verwahrt. Urnenbeisetzungen: a) innerhalb Bremens Die Urnenbeisetzung findet normalerweise einige Tage nach der Einäscherung statt. Hierzu gehen Sie als Angehöriger in den Warteraum auf dem Friedhof. Zur abgesprochenen Uhrzeit kommt ein Urnenträger zu Ihnen und bittet Sie, sich von der Richtigkeit der im Deckel des Aschengefäßes eingestanzten Namen und Daten zu überzeugen. Dann verschliesst er die Urne und trägt sie zur Grabstelle, wo er sie beisetzt. b) außerhalb Bremens
Für Urnen, die auf einem Friedhof außerhalb Bremen beigesetz werden sollen, benötigt das Friedhofsamt eine Bescheinigung der Friedhofsverwaltung des Beisetzungsortes, die den Nachweis erbringen muss, das eine Grabstelle vorhanden und die Beisetzung genehmigt ist. Erst wenn diese Bescheinigung vorliegt, wird die Urne auf den Postweg überführt. Sollte dieser Weg für Sie nicht in Frage kommen, so ist die Überführung aus Gründen der Pietät auch durch uns möglich. c) im Ausland
Soll die Urnenbeisetzung im Ausland stattfinden, genügt die Angabe der Adresse des Friedhofes. d) auf See
Wenn der Verstorbene eine Beziehung zur See hatte, kann eine Urnenbeisetzung auf See vorgenommen werden. Der Antrag auf Genehmigung, der durch uns beim Gesundheitsamt vorgelegt wird, muss diese Beziehung zur See zum Ausdruck bringen. Die Urne kann jedem Meer beigesetzt werden. Nach Absprache können Sie und Ihre Angehörigen an der Beisetzung teilnehmen, ansonsten wird die Urne in aller Stille beigesetzt. Die Beisetzung der Urne findet bei gestoppter Maschine und gleichzeitiger Standortpeilung statt. Später wird Ihnen ein Auszug aus dem Schiffstagebuch oder der Seekarte ausgehändigt.
|