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Grabstellen

In Bremen-Stadt gibt es 11 städtische Friedhöfe, die von Stadtgrün Bremen verwaltet werden. Für die kirchlichen Friedhöfe gelten besondere Bestimmungen. Die Friedhofsordnungen sind in jeder Gemeinde anders. Für nähere Informationen geben wir Ihnen gerne Auskunft. Die Wahl einer Grabstelle auf einem städtischen Friedhof ist grundsätzlich frei. Einige der stadtbremischen Friedhöfe sind leider so stark belegt, das Grabstellen für eine Beerdigung nicht ohne weiteres zur Verfügung stehen. Auskünfte über Friedhöfe, auf denen Grabstellen erworben werden können, erteilen wir Ihnen gerne nach Rücksprache mit dem Friedhofsamt. Bereits vorhandene Grabstellen unterliegen der Verlängerungspflicht ( Prolongation ) gemäß der z.Zt. gültigen Gebührenordnung für die Stadteigenen Friedhöfe. Nach Ablauf des Nutzungsrechts kann eine Grabstelle wiedererworben werden. Die Kosten hierfür richten sich nach der dann gültigen Gebührenordnung.


Ist der Nutzungsberechtigte einer Grabstelle verstorben, sollte das Nutzrecht umgeschrieben werden. Der Antrag wird von uns zum Friedhofsamt weitergeleitet.


Neben den üblichen Erd- und Urnengräbern bieten die städtischen Friedhöfe folgende Möglichkeiten an:

 

Anonymes Gräberfeld in Huckelriede

Ein anonymes Gräberfeld für Urnenbestattungen steht auf dem Huckelrieder Friedhof und einigen Gemeindefriedhöfen zur Verfügung. Beisetzungen, an denen man teilnehmen kann, erfolgen hier innerhalb einer begrenzten Rasenfläche, für die ein Gemeinschafts-Denkmal erstellt wurde. Blumen können nur an einer dafür vorgesehenen Stelle niedergelegt werden.

 

Urnengarten

Der Urnengarten ist eine Gemeinschaftsanlage und ermöglicht Beisetzungen für insgesamt 60 Urnen. Urnengärten sind auf den Friedhöfen: Huckelriede, Osterholz, Riensberg und Walle vorhanden und werden harmonisch in vorhandenen Grabfeldern angelegt. In der einmaligen Gebühr ist die Pflege mit immergrünem Bodendecker und jahreszeitlich wechselnden Blumen, Vor- und Zuname des Verstorbenen in der gemeinsamen Stele aus Naturstein, enthalten.


Wie auch bei dem anonymen Gräberfeld können auf einer gesonderten Fläche Gestecke oder Blumen abgelegt werden. Die Ruhefrist endet nach 20 Jahren ohne Verlängerung.

 

Neben den üblichen Erd- und Urnengräbern bieten auch die kirchlichen Friedhöfe folgende Möglichkeiten an:

 

Die Teilanonyme Grabstelle ist eine Gemeinschaftsanlage und ermöglicht Beisetzungen von bis zu 300 Urnen (je nach Friedhofsordnung). In der einmaligen Gebühr ist die Pflege mit immergrünen Bodendecker und jahreszeitlich wechselnden Blumen, Vor- und Zuname des Verstorbenen in der gemeinsamen Stele aus Naturstein, enthalten. 


 


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