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Im Trauerfall

Erste Schritte im Todesfall

Tritt der Tod zu Hause ein, bitte umgehend den Hausarzt benachrichtigen.

Erreichen Sie den Hausarzt nicht, erhalten Sie ärztliche Hilfe bei:

 

Ärztlicher Notfalldienst

für Bremen-Stadt Telefon 0421-19 29 2

für Bremen-Nord Telefon 0421-60 98 06 3


Kontaktaufnahme

Beim Eintritt eines Sterbefalles rufen Sie unser Institut an. Nach Vereinbarung eines Termins wird ein persönliches Gespräch in unserem Büro in der Friedrich-Humbert-Straße 101 oder in Ihrer Wohnung geführt.

 

In diesem Gespräch wird der von Ihnen gewünschte Rahmen der Bestattung abgesprochen und Sie bekommen eine Kostenübersicht erstellt. Die Kosten setzen sich zusammen aus den kirchlichen Friedhofsgebühren, unseren Leistungen und Auslagen wie z. B. Musik, Trauerbriefe, Anzeigen in der Zeitung und Danksagungen. Für die städtischen Friedhofsgebühren erhalten Sie eine gesonderte Rechnung direkt von Stadtgrün Bremen. Sie werden durch unsere Verauslagungen erheblich entlastet, denn wir verrechnen die Sterbegelder der Lebensversicherungen und privaten Sterbegeldversicherungen. Erst später wird der Restbetrag in Rechnung gestellt.


Überführungen

innerhalb und außerhalb Bremens:

Die Überführung des Verstorbenen aus einem Krankenhaus erfolgt sofort nach unserer Absprache mit der Krankenhausverwaltung. Bei einem Sterbefall in der Wohnung erfolgt die Überführung nach Ausstellung des Totenscheines zu jeder Tages- oder Nachtzeit; der Zeitpunkt der Überführung wird mit Ihnen abgesprochen.

 

vom oder ins Ausland:

Überführungen aus dem Ausland oder in das Ausland werden durch unser Institut ausgeführt. Alle erforderlichen Behördenwege werden von uns erledigt.

 




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