Abmeldung einer Rente: Die Rente kann durch uns abgemeldet werden. Vorschusszahlung & Witwenrente: Eine Witwe bzw. ein Witwer, deren Ehepartner bis zu seinem Tode bereits eine Rente bezogen hat, hat für die auf den Sterbemonat folgenden 3 Monate Anspruch auf Fortzahlung der Rente. Dieser Antrag auf Vorschusszahlung muss innerhalb von 20 Tagen nach dem Tode des Ehepartners an die zuständige Rentenrechnungsstelle weitergeleitet werden. Dieser Antrag kann durch uns an die zuständige Rentenrechnungsstelle weitergeleitet werden. Bedenken Sie bitte, dass unabhängig davon die Witwenrente bzw. die Witwerrente durch Sie persönlich, beantragt werden muss!
Beamtenpensionen und -renten
Zur Geltendmachung von Vorsorgeansprüchen gegenüber der Stadt Bremen genügt zunächst ein formloses Schreiben. Diesem sollte eine Sterbeurkunde beigefügt werden. Von der Performa-Nord erhalten die Hinterbliebenden ein Schreiben mit einem Fragebogen sowie einen Beihilfeantrag. Diese Unterlagen sind erforderlich für die Festsetzung des Witwengeldes und des Sterbegeldes.
Bei Erstbeantragung einer Witwenpension, d.h. wenn der noch berufstätige Ehemann verstorben ist, muss die Höhe des Anspruchs errechnet werden. War der Ehemann bereits aus dem aktiven Berufsleben ausgeschieden und bezog ein Ruhegeld, so kann in der Regel angenommen werden, dass die Höhe der Witwenpension etwa 60 % der bisher gezahlten Pension beträgt. Die Witwenpension wird schon vom 1. des folgenden Monats gezahlt.
Die Beihilfe zu den Bestattungskosten entfällt ab dem 1.1.2004.
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Friedrich-Humbert-Strasse 101
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