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Sterbegelder

Von Krankenkasse

Allgemeine Ortskrankenkasse , Ersatzkrankenkassen, Betriebskrankenkassen und die Bundesknappschaft zahlen


ab dem 1. Januar 2004 kein Sterbegeld mehr.


Die Witwe / der Witwer ist für 4 Wochen weiter Krankenversichert. Eine vorsorgliche Anmeldung auf Weiterversicherung bei der Krankenkasse ist jedoch empfehlenswert. Dafür haben Sie drei Monate Zeit. Verstreicht diese Frist, darf die gesetzliche Krankenkasse Sie nicht versichern.


Private Krankenkassen zahlen nur ein Sterbegeld, wenn eine besondere Sterbegeldversicherung abgeschlossen wurde. Eine Weiterversicherung ist mit dem zuständigen Bezirksvertreter zu besprechen.

 

Vom Versorgungsamt

Beantragung des Sterbegeldes beim Versorgungsamt Bremen kann jede Person veranlassen, falls die Kosten für die Bestattung durch sie getragen wurden. Bisher hatten nur direkte Angehörige (Ehepartner, Kinder) Ansprüche. Ein Sterbegeld wird nicht gezahlt, wenn die Krankenkasse zahlt. Die Versorgungsamtleistungen werden gegen die Zahlung der Krankenkasse aufgerechnet. Wenn das Versorgungsamt für eine Kriegsverletzung eine Rente gezahlt hat, werden auf Antrag des hinterbliebenden Ehepartners drei Monatsbezüge gezahlt. Dem Antrag ist die Versicherungsnummer und der Ausweis beizufügen.

 

Vom Ausgleichsamt

Die Beantragung des Sterbegeldes beim Lastenausgleichsamt, erfolgt wie beim Versorgungsamt. Ein Sterbegeld wird jedoch nur gezahlt, wenn monatlich Euro 1,00 als Vorsorge von der Rente einbehalten wurde.

 

Vom Sozialamt

Für mittellose Bürger werden die Bestattungskosten in einfacher Form übernommen. Zahlt eine Sterbeversicherung, so tritt das Sozialamt nicht oder nur teilweise ein. Der Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten muss von Ihnen bei der zuständigen Betreuungsstelle gestellt werden. Nach Bewilligung des Antrages rechnen wir die Bestattungskosten direkt mit dem Sozialamt Bremen, ab.


 


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