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Damit Ihre Bestattung später nach Ihren Wünschen durchgeführt wird und die Hinterbliebenden entlastet werden, empfehlen wir Ihnen, die Einzelheiten durch einen Bestattungsvorsorgevertrag mit uns zu regeln. Dieses ist ganz besonders für alleinstehende Menschen wichtig. Wenn der Wunsch besteht, nach dem Tode eingeäschert und in einer Urne beigesetzt zu werden, ist eine handschriftliche Willenserklärung empfehlenswert, weil mit dieser Erklärung die Einäscherung genehmigt wird. Ohne eine solche Erklärung können der Ehepartner, die nächsten Angehörigen oder der Auftraggeber der Bestattung die Einäscherung bestimmen. Weil diese Erklärung für die Durchführung der Bestattung erforderlich ist, hat es wenig Zweck, diese zum Testament zu legen. Sie sollte zusammen mit dem Vorsorgevertrag und den erforderlichen Urkunden im Institut hinterlegt werden.
Diese Regelung wird aber nicht nur von alleinstehenden Personen in Anspruch genommen, sondern auch von Ehepaaren. Angehörige und Freunde stehen einer derartigen Lösung aufgeschlossen gegenüber, weil sie ihnen nach dem Eintritt des Trauerfalles die damit zusammenhängenden Erledigungen und Entscheidungen wesentlich erleichtern.
In einem eingehenden Beratungsgespräch erhalten Sie von uns kostenlos und unverbindlich Auskunft. Während dieser Beratung können alle Einzelheiten genau festgelegt werden.
WICHTIG und empfehlenswert: Testaments- und Nachlassangelegenheiten mit einem Rechtsanwalt oder Notar besprechen.
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