Bestattungsinstitut Heckmann Bestattungen Das regionale Beerdigungsinstitut in Bremen-Nord mit einer mehr als 100 jährigen Tradition:
Wissenswertes über:
Sozialbestattung
Eine Sozialbeisetzung kommt immer dann in Betracht, wenn der bestattungspflichtige Hinterblieben durch die Durchführung der Bestattung in eine eigene finanzielle Notlage gerate würde.
Davon gehen wir immer aus, wenn die Auftraggeber der Beerdigung selber staatliche Leistungen wie Harz 4 oder andere Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen. Hierzu genügt uns eine Kopie des letzten Bewilligungsbescheids, oder jeden andere glaubhaft vorgetragene Erklärung der Situation
In diesem Fall bieten wir unsere Bestatterleistungen für eine Feuerbestattung oder eine Erdbeisetzung für 998,70 an. In diesem Preis sind alle erforderlichen Leistungen mit Abmeldungen bei den Behörden und Beantragung einer 3-monatigen Übergangsrente für hinterbliebene Ehepartner enthalten. Bei der Ausstattung ist eine einfache Grundausstattung von Sarg, Sargausschlag und Trauertalar für eine würdevolle Beisetzung enthalten
Diese Kosten sind für Bezieher stattlicher Leisetungen oder wenn der oder die Verstorbene selber Leistungen bezogen hat sogar beim zuständigen Sozialamt erstattungsfähig. Dazu erhalten Sie bei uns entsprechende Erstattungsanträge, bei deren Ausfüllung wir Ihnen gerne behilflich sind. Eine direkte Abrechnung mit den Sozialämtern iast aus rechtlichen Gründen aber leider nicht möglich, so dass nur Sie diese Gelder beantragen können und dementsprechend ausgezahlt bekommen