Ratgeber

Grabarten

Je nach Friedhof und Friedhofssatzung sind Grabstätten als Wahl- oder Reihengräber vorhanden. Die Ruhezeit bei Einzel- oder Doppelgräbern beträgt in Bremen-Nord bei Erdbestattungen 25 bis 30 Jahre, bei Urnenbestattungen 20 bis 30 Jahre und kann auf Antrag meist verlängert werden. Die Grabstelle wird in der Regel dort erworben, wo die verstorbene Person ihren letzten festen Wohnsitz hatte. Die einzelnen Grabarten haben wir für Sie aufgeführt. Einige Grabarten sind für eine Erd- sowie für eine Feuerbestattung möglich, die meisten sind jedoch mit einer Einäscherung des Verstorbenen verbunden.

Die Einäscherung

Jeder Verstorbene wird separat eingeäschert. Die Einäscherung wird durch Angestellte der städtischen Friedhofsverwaltung durchgeführt, wobei die Kontrollmaßnahmen so gründlich sind, dass eine Verwechslung ausgeschlossen ist.
Die Aschenkapsel wird bei den städtischen Friedhöfen von einem Mitarbeiter des Umweltbetriebes Bremen zum Urnenraum des Friedhofes überführt und dort bis zur Beisetzung verwahrt.
Soll die Bestattung auf einem kirchlichen Friedhof stattfinden, wird die Aschenkapsel von einem Mitarbeiter unseres Hauses zu unserem Bestattungshaus in Bremen-Nord überführt und dort bis zur Beisetzung verwahrt.

 

Die Genehmigung zur Einäscherung wird erteilt, wenn:

a) der Verstorbene zu Lebzeiten diesen Wunsch, handschriftlich mit Ort, Datum und Unterschrift versehen, festgelegt hat.
b) der Auftraggeber der Bestattung das vorgeschriebene Formular unterschreibt.
Die Genehmigung zur Einäscherung wird vom Gesundheitsamt des Einäscherungsortes erteilt, der Antrag wird von uns an das Amt weitergeleitet. Der fest verschlossene Sarg gelangt mit dem bekleideten Verstorbenen, der Ausstattung des Sarges und den evtl. von Ihnen hineingelegten persönlichen Dingen zur Einäscherung.

Wahlgrab (für Erd- und Feuerbestattungen)

Die Wahlgrabstätte für Särge sowie für Urnen ist als einzelnes oder als Familiengrab nutzbar. In unterschiedlich großen Gräbern kann Platz für mehrere Verstorbene eingeplant werden. Die Hinterbliebenen können das Grab individuell gestalten. Sowohl die Auswahl von Gedenksteinen und Kreuzen als auch die gärtnerische Pflege liegt in der Hand der Hinterbliebenen. Das Nutzungsrecht für ein solches Grab beträgt bei Erdbestattungen 25 bis 30 Jahre, bei Urnenbestattungen 20 bis 30 Jahre. Die Ruhefrist kann bei einem Wahlgrab verlängert werden.

Reihengrab (für Erd- und Feuerbestattungen)

In einem Reihengrab für Särge sowie für Urnen kann die Grabstelle nicht frei ausgesucht werden. Die Gräber werden, wie der Name schon sagt, der Reihe nach belegt. Es kann nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Das Reihengrab ist gegenüber einem Wahlgrab in der Regel preisgünstiger. Jedoch kann die Ruhefrist bei einem Reihengrab nicht verlängert werden. Nach Ablauf der Frist steht ein Reihengrab wieder für eine Neubelegung zur Verfügung.

Rasengrab (für Feuerbestattungen)

Ein Rasengrab bietet sich eventuell an, wenn die Möglichkeit zur Grabpflege nicht gegeben ist. Bei Rasengräbern übernimmt der Friedhof die Pflege der Grabstelle. Grabschmuck sowie eine Bepflanzung sind bei einem Rasengrab nicht zulässig. Es kann lediglich eine flache Grabplatte mit dem Geburts- und Sterbedatum des Verstorbenen eingelassen werden. Die Ruhefristen entsprechen zumindest denen der anderen Grabarten.

Baumgrab

Die Baumbestattung ist eine relativ junge Bestattungsart. In einem Friedwald oder Ruheforst kann eine Baumgrabstätte erworben werden. Die Asche des Verstorbenen wird im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Das kann ein eigens dafür neu gepflanzter Baum sein oder auch ein bereits hochgewachsener Baum. Die Grabpflege übernimmt die Natur. Eine Gedenktafel kann niedergelegt oder angebracht werden.

Anonymes Grab

Die Beisetzung in einer Urne findet auf einem Gemeinschaftsgrabfeld auf einem Friedhof statt. Die Grabstätte ist nicht namentlich gekennzeichnet, nur der Friedhofsverwaltung ist der genaue Ort des Grabes bekannt. Den Hinterbliebenen ist es in der Regel nicht möglich, an der Beisetzung teilzunehmen. Sie können jedoch, wie bei jeder anderen Bestattungsart auch, eine Trauerfeier abhalten.

Aschestreuwiese

Auf einigen Friedhöfen gibt es Streufelder, auf der die Asche des Verstorbenen ausgestreut werden kann. Im Ausland kann die Asche auch frei in der Natur ausgestreut werden, so zum Beispiel in Luxemburg oder auch in der Schweiz auf einer Almwiese oder in einem Bergbach.